GEZ-Urteil: Was sollten Sie über den Rundfunkbeitrag wissen?

12.09.2018 – Das Verfassungsgericht bestätigte im Juli die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags: Er sei im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Beanstandet wurde nur, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.


Seit 2013 wird pauschal pro Wohnung ein Beitrag erhoben, der an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fließt. Nach Ansicht des Gerichtes bringt der erhobene Beitrag jedem den Vorteil, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.

Dies bedeutet, dass nach wie vor 17,50 Euro monatlich pro Wohnung als Rundfunkbeitrag fällig werden - dieser Beitrag entfällt aber in der Zukunft für Zweitwohnungen. Eine doppelte Belastung der Wohnungsinhaber würde den „Grundsatz der Belastungsgleichheit“ verletzen. Wer bereits für eine Wohnung zahlt, kann sich bis zu einer Neuregelung auf Antrag von der Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen.

Für das Autoradio im eigenen und vorrangig privat genutzten Pkw muss nicht zusätzlich gezahlt werden, es gilt als gebührenfreies Zweitgerät. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wohnen. Der Partner, der die Rundfunkgebühr zahlt, hört in seinem Auto inklusive. Der andere hingegen muss für die Empfangsgeräte in einem eigenen Pkw aufkommen.

Individuelle und unabhängige Betreuung

Setzen Sie auf unser Know-how

Vereinbaren Sie einen individuellen Informationstermin

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

zurück zur Übersicht

Wir sind für Sie da