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Zahnzusatzversicherung: Welchen Schutz brauchen Sie wirklich?
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt: Einen Teil der Kosten für Ihren Zahnersatz müssen Sie selbst tragen. Das können Sie nur mit einer Zahnzusatzversicherung umgehen, die diesen Eigenanteil entweder ganz oder zumindest teilweise übernimmt. Aber Vorsicht: In vielen Fällen springt auch die Zusatzversicherung nicht ein! Was es vor dem Abschluss zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Zahnersatz kann teuer werden
Auch bei einem noch so gut gepflegten Gebiss geht hin und wieder im Laufe der Zeit ein Zahn kaputt. Muss er komplett ersetzt werden, zahlt die gesetzliche KV nicht die kompletten Kosten. Bei einem günstigen Ersatz (Metallkrone) liegt der Eigenanteil bei ca. 100 Euro; soll es ein Implantat werden, müssen Sie schon mit einigen tausend Euro rechnen.
Die Krankenkasse übernimmt die Hälfte der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung. Das ist die einfache, zweckmäßige Behandlung, die Ihr Zahnarzt aus medizinischer Sicht für ausreichend hält. Hier haben sich die Kassen und die Zahnärzte geeinigt, was als Regelversorgung gilt und wie hoch der Festzuschuss der Kassen dafür ist.
Kronen oder Brücken aus Metall im Seitenzahnbereich oder herausnehmbare Teilprothesen sind Beispiele hierfür.
Haben Sie Ihr Bonusheft gepflegt?
Wer seine Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt fünf Jahre lückenlos hat abstempeln lassen, kann mit einem Zuschuss der Kasse von 60% bei der Regelversorgung rechnen. Wer es sogar auf zehn Jahre regelmäßige Führung seines Bonusheftes bringt, erhält 65 Prozent angerechnet.
Das heißt aber auch: zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Nur im Härtefall übernimmt die Kasse die volle Summe.
Und wer sich für die teurere Lösung (beispielsweise Implantat statt Brücke oder Keramikkrone statt Metall) entscheidet, der muss diese Mehrkosten dann auch selbst tragen.
Zum 1. Oktober dieses Jahres werden diese Festzuschüsse noch einmal erhöht: auf 60 Prozent bzw. 65 und 70 Prozent bei lückenlos geführtem Bonusheft. (Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG))
Für wen lohnt sich die Zusatzversicherung?
Zahnzusatzversicherungen sind recht teuer, deshalb lohnt es sich, das Ganze gut durchzurechnen.
Stellen Sie sich die Frage: Wie gesund schätzen Sie Ihre Zähne ein? Rechnen Sie in Zukunft damit, teuren Zahnersatz zu benötigen oder steht Ihnen eine Reihe von Reparaturen ins Haus? Dann könnte sich die Ausgabe für Sie lohnen.
Wenn Sie aber absehen können, dass Sie nur alle paar Jahre mit einer größeren Ausgabe rechnen müssen, sollten Sie lieber monatlich einen kleinen Betrag für Zahnbehandlungen zurücklegen. Wenn Sie hierfür nur ungefähr den Betrag nehmen, den eine günstige Zusatzversicherung monatlich kosten würde, sind Sie schon auf der sicheren Seite.
Achtung: Hierbei sollten Sie im Auge behalten, dass existenziell wichtige Versicherungen immer den Vorrang erhalten, ehe Sie sich den relativen Luxus eines Zahnzusatz-Vertrages gönnen.
Was ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss?
Je jünger Sie beim Einstieg in die Versicherung sind, desto günstiger sind natürlich die Beiträge. Andererseits ist es auch nicht allzu wahrscheinlich, dass Sie in näherer Zukunft in größerem Umfang Zahnreparaturen vornehmen lassen müssen.
Bedenken Sie aber: Bevor Sie die Versicherung abschließen, darf noch keine Behandlung geplant sein, wenn Sie Geld bekommen wollen. Wenn Ihre Zähne schon beim Abschluss des Vertrages kaputt waren, zahlt die Versicherung wahrscheinlich nicht.
Wer früh genug abschließt, hat gute Aussichten, dass seine Behandlung auch in vollem Umfang übernommen wird.
Vorsicht: Hier lauern Fallstricke
- Bei der Beantragung der Zusatzversicherung müssen Sie angeben, ob eine Behandlung bereits geplant oder vom Zahnarzt angeraten ist. Aber Achtung: Bereits anstehende Therapien werden von der Versicherung nicht übernommen!
- Die Zahnzusatzversicherung trägt nicht alle Kosten, in den meisten Fällen bleibt ein Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent. Es gibt zwar Tarife, bei denen die vollen Kosten übernommen werden, aber die sind unverhältnismäßig teuer.
- Wartezeit: In der Regel kann man in den ersten acht Monaten nach Vertragsschluss keine Leistung erwarten. Schauen Sie hier genau ins Kleingedruckte, denn es gibt auch einige wenige Tarife, die ohne Wartezeit angeboten werden. Und oft können Sie die Wartezeit umgehen, wenn Sie mit einer zahnärztlichen Untersuchung nachweisen, dass Ihre Zähne gesund und in Ordnung sind.
- Begrenzung der Summe: Beinahe alle Tarife zahlen in den ersten drei bis fünf Jahren nur begrenzt aus - größere Sanierungen kann man also zu Anfang nicht mit der Zusatzversicherung finanzieren.
- Wahrheitsgemäße Angaben: Beantworten Sie die Fragen nach fehlenden Zähnen, Prothesen und Alter des Zahnersatzes lieber gewissenhaft und genau, damit es später keine Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung gibt.
Zahnersatz: Was wird erstattet?
Ob professionelle Zahnreinigung oder eine »Knirschschiene« - auch solche Leistungen fallen je nach Vertrag unter die Zusatzversicherung. Achten Sie vor allem darauf, dass die vertraglich festgeschriebenen Leistungen beim teuren Zahnersatz stimmen. Implantate, Brücken, Kronen und eventuell auch Inlays sollten hier vor allem finanziert werden.
Achtung: Inlays - also maßgefertigte Füllungen aus Kunststoff, Gold, Keramik und Titan - gehören von der Definition her eigentlich nicht zum Zahnersatz, werden aber auch oft von der Zusatzversicherung finanziert. So ein Inlay kann gerne mal sechs- bis siebenhundert Euro kosten; die GKV zahlt aber nur die fünfzig Euro, die eine Amalgamfüllung kostet.
Wieviel sollte die Zusatzversicherung zahlen?
Eine gute Zusatzversicherung sollte mindestens 75 Prozent der Kosten für den Zahnersatz erstatten (inklusive Anteil der GKV). Damit bliebe Ihnen ein Eigenanteil von 25 Prozent.
Ein gut geführtes Bonusheft sichert Ihnen auch hier die höhere Leistung.
Was kann man alles mitversichern?
Wer möchte, kann zusätzlich noch Leistungen wie Wurzel- oder Zahnfleischbehandlungen mitversichern lassen. (Die werden aber in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.) Auch eine professionelle Zahnreinigung kann im Tarif berücksichtigt sein - hierfür gibt es aber auch einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse. Und: Wer so eine Zahnreinigung im Vertrag hat, sollte sie auch regelmäßig machen lassen, denn dieser Betrag ist im monatlichen Beitrag als Aufpreis eingerechnet.
Vorsicht: Erstattungsgrenze!
Die Erstattungen Ihrer Zusatzversicherung sind in den ersten Jahren nach dem Abschluss gedeckelt (Beispiel: 750 Euro in den ersten vier Jahren.).
Schauen Sie deshalb vor dem Abschluss gut in die Vertragsbedingungen. Je höher die Erstattungsgrenze und je kürzer die Zeit, in der sie gilt, desto besser.
Auch die Zahl der bezahlten Implantate sollte nicht begrenzt sein.
Unser Tipp: Reichen Sie unbedingt vor einer Behandlung den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes ein. Falls nämlich hier überhöhte Kosten für das Material oder das Labor auftauchen, wird Ihre Versicherung streiken. Wenn Sie den Kostenvoranschlag einreichen, wird Ihre Versicherung verbindlich mitteilen, welche Kosten sie übernimmt.
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